Flüssig-CO2 (Kohlendioxid) ist nicht als Gefahrstoff klassifiziert. Es muss darauf geachtet werden, dass Gasflaschen gegen Umfallen gesichert sind. Die Behälter müssen vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt und bei weniger als 50 °C gelagert werden. Beim Transport muss der Fahrer die möglichen Gefahren der Ladung kennen und wissen, was bei einem Unfall zu tun ist. Das Flaschenventil muss beim Transport geschlossen und dicht sein. Die Ventilschutzeinrichtung muss korrekt befestigt sein. Im Zweifelsfall sollte der Gaslieferant konsultiert werden.